Damit Glaube gut klingt...
Deshalb fördert das Erzbistum Paderborn „Christliche Popularmusik“ aus einem eigens dafür bereitgestellten Fonds. Konzerte, Bandcoaching, Proberaum und Noten - was brauchst Du, damit Dein Glaube gut klingt? Schreib einen Antrag oder schick uns Deine Idee! Wir unterstützen Dich von der Antragstellung bis zur Durchführung und darüber hinaus!
Förderbedingungen
- Vorlage eines schriftlichen Konzeptes und Finanzierungsplanes
- Gesicherte Finanzierung des verbleibenden, nicht geförderten Betrages
- Erklärung, dass keine Doppelförderung (mit Kirchensteuermitteln) vorliegt
- Zustimmung zur Publizierung in kirchlichen und öffentlichen Medien
- Zu jedem Antrag ist eine Stellungnahme des Dekanatsreferenten/ der Dekanatsreferentin für Jugend und Familie anzufügen. Zusätzlich ist bei Anträgen auf Ebene der Pfarrei/ des Pastoralverbunds/ des Pastoralen Raums eine Stellungnahme des Pfarrers anzufügen, sofern nicht die Kirchengemeinde selbst Antragsteller ist. In der Stellungnahme wird vereinbart, an wen die Fördermittel ausgezahlt werden, sofern der Antragsteller nicht selbst (katholischer) Träger ist.
- Zustimmung des Antragstellers für eine etwaige Einzelprüfung im laufenden Projekt
- Erstellung eines Abschlussberichtes über die geförderte Maßnahme inkl. Schlussrechnung
- Mitwirkung bei Veranstaltungen zur Vertiefung und Auswertung
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Kirchengemeinden
- Einzelpersonen, Initiativen und Gruppen mit Anbindung an Pastorale Orte
- Orden und Geistliche Gemeinschaften
- Kirchliche Träger von Projekten
- Kirchliche Verbände und Bildungshäuser
Dauer, Art und Umfang der Förderung
- Es können Sachkosten, Honorarkosten und Anschaffungen für die Projektabsicherung gefördert werden.
- Sachkosten, Honorare: Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten aufbringen.
- Anschaffungen: Der Antragsteller muss einen Eigenanteil von mindestens 60 % der förderfähigen Kosten aufbringen.
- Bezuschusst werden können nur Projekte, für die eine Förderung mit Kirchensteuermitteln nicht möglich ist und deren Förderung nicht aus anderen Gründen bereits abgelehnt wurde.
- Baukosten und Personalkosten können nicht gefördert werden.
- Die Förderhöhe ist begrenzt auf 15.000 Euro, der kleinstmögliche Förderbetrag beträgt 250 Euro.
- Es gibt weitere Regelungen, die in gewissen Fällen bei Antragstellung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören Pauschalen im Bereich Übernachtung/ Verpflegung der Mitwirkenden, 10%-Regelung bei bistumseigenen Einrichtungen, das Gebot von Angeboten im Bereich der Anschaffungen und weitere. Diese Regelungen können bei Bedarf im Referat Christliche Popularmusik angefordert werden ()
Förderbeispiele
Veranstalten von Konzerten mit der eigenen Band
Ausrichten von Konzerten/Festivals mit eingekauften Künstlern
Einstudieren und Aufführungen von Musicals (Familienmusicals, Schulmusicals, adventliche Musicals, Passionsspiele, vertonte und als Musical einstudierte Pastoralvereinbarung …)
Gestaltung von Gottesdiensten, Pfarrfesten, Jubiläen, Messdienertagen, Erlebnisgottesdiensten, BDKJ-Gottesdiensten …
Lizenzen zum Projizieren von Liedtexten (per Beamer)
Konzerte und Begegnungen/Diskussionen in der Firmvorbereitung
Anmietung/Einrichtung von Proberäumen
Offene Workshops (Singen, Musikinstrumente spielen, Arrangement, Spirituelles, Fitmachen von Chorsängern für Solisten-/Kantorendienst in Corona-Zeiten …)
Talentwettbewerbe
Castings
Bandcoaching (Referenten für die eigene Band/den eigenen Chor buchen)
Anschaffung von Noten
Bezuschussung von Tickets/Fahrtkosten zu Konzerten, Festivals
Anschaffungen von Piano, Schlagzeug, Mischpult, Boxen etc.
Öffentlichkeitsarbeit (Bewerbungen von Konzerten, Workshops, der eigenen Band …)
Aufnahme von CDs
Video-Aufnahme für Youtube & Co.
Sounds Go(o)d Künstler
Förderung beantragen
Wenn Dein Antrag bei uns eingegangen und vollständig ist, geht er weiter in den Vergabeausschuss. (Wenn etwas fehlt, melden wir uns!) Der Vergabeausschuss tagt ca. ein mal pro Monat, so dass Du von uns möglichst bald erfährst, ob Dein Antrag genehmigt worden ist. Du bekommst auf jeden Fall schriftlich Bescheid, wie der Vergabeausschuss entschieden hat!
Zum online Antragsformular
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Noch Fragen?
Ute Balkenohl
- Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn
Abteilung Glauben im Dialog, Christliche Popularmusik